Viele Menschen nutzen ihre Garage als Abstellraum, jedoch ist das eigentlich nicht erlaubt. Wir zeigen Ihnen, was Sie alles in Ihrer Garage lagern dürfen und was nicht. Die Regeln sind eigentlich relativ simpel. In der Garage darf das Auto abgestellt werden. Dabei muss das geparkte Auto fahrtüchtig und angemeldet sein. Die Garage als Lager- oder Abstellraum zu nutzen ist streng genommen laut Garagenverordnung verboten.
Ausnahmen gibt es nur mit Sondergenehmigungen. Weitere Dinge wie Kfz-Zubehör, Reifen oder Dachboxen sind erlaubt, solange es das Parken des Autos nicht verhindert. Fahrräder und Motorräder werden geduldet, solange der Vermieter das Abstellen nicht untersagt. Wenn die Garage so vollgestellt ist, dass das Auto nicht mehr hineinpasst, spricht man von Zweckentfremdung. Gartenmöbel, Grills, Sportausrüstung sind laut Garagenverordnung ebenso verboten wie eine Werkstatt.
Wer gegen die Nutzungsregeln von Kfz-Garagen verstößt kann von der jeweiligen Kommune ein Bußgeld von rund 500 Euro aufgebrummt bekommen. Jedoch werden entsprechende Kontrollen nur sehr selten durchgeführt. Wenn Parkplätze auf der Straße durch zu voll gestellte Garagen knapp werden, gab es in der Vergangenheit jedoch groß angelegte Kontrollen der Ordnungsämter.
