Nicht nur in Deutschland gibt es kuriose Gesetze, sondern auch in anderen Teilen der Welt. Die Schweiz, Schottland, Italien und Bolivien haben einige davon! Nächtliches Klospül-Verbot: So verrückt es auch sein mag, ist das Betätigen der Toilettenspülung in der Schweiz nachts verboten. Der Grund dafür ist Lärmbelästigung. In einem Mehrfamilienhaus darf deshalb nach 22 Uhr nicht mehr abgezogen werden. Einige Vermieter halten die Klospül-Zeiten sogar in der Hausordnung fest.
Betrunken Kühe oder Pferde reiten: In Schottland ist es verboten, betrunken auf einer Kuh oder einem Pferd zu reiten. Das Gesetz aus dem Jahr 1872 besagt, dass es illegal ist „im betrunkenen Zustand auf einem Pferd oder einer Kuh zu reiten“. Wer sich daran nicht hält, kann mit einer saftigen Strafe rechnen: Bis zu 51 Wochen Gefängnis sind möglich.
Gassi-Geh-Pflicht: Hundebesitzer in Turin werden mit einem Bußgeld von 500 Euro bestraft, wenn sie nicht mindestens drei Mal täglich mit ihrem Hund Gassi gehen. Dies besagt ein Gesetz der Stadtverwaltung. In Italien stehen Haustiere grundsätzlich unter besonderem Schutz. Wer seine Haustiere aussetzt oder foltert, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro und einem Jahr Gefängnis. Für Ehefrauen nur ein Glas Wein. In La Paz in Bolivien verbietet ein Gesetz, dass Bars und Restaurants verheirateten Frauen mehr als ein Glas Wein servieren. Das Gesetz soll verhindern, dass Frauen unter Alkoholeinfluss „moralisch und sexuell nachlässig“ werden. Für verheiratete Männer gilt das Gesetz allerdings nicht.