Flugunfähige Jungvögel wirken oft unbeholfen, sind es aber nur selten. Spaziergänger sollten die Tiere deshalb nicht gleich mitnehmen. Die Jungvögel sind sogenannte Ästlinge. Sie können zwar ihr Nest verlassen, müssen das Fliegen und die Futtersuche noch erlernen. Wird ein Junges mitgenommen, reißt man es aus seinem Umfeld und macht es zu einem Waisen.
Eine Ausnahme gilt, wenn das Tier offensichtlich verletzt oder krank ist. Dennoch sollte man vorab eine Tierarztpraxis oder eine Auffangstation anrufen und um Rat bitten. Sitzt oder liegt ein Jungtier auf der Straße, sollte sofort gehandelt werden. Setzen Sie den Vogel dann zum Beispiel in ein Gebüsch am Straßenrand. Das Jungtier sollte allerdings nicht zu weit weg gesetzt werden, sodass ein Altvogel die Rufe noch hören kann.
