Die Abgabefristen für die Einkommenssteuererklärung für 2022, 2023 und 2024 haben sich geändert. Wir erklären, wann die Steuererklärung beim Finanzamt sein muss. Steuererklärung für 2022: Die Frist für den Besteuerungszeitraum des vergangenen Jahres hat sich um zwei Monate verlängert. Der letzte Tag, um die Steuererklärung einzureichen, ist somit der 30. September 2023. Da die Frist jedoch auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Abgabe auf den 2. Oktober.
Steuererklärung für 2023: Für die diesjährige Steuererklärung verschiebt sich die Abgabefrist um einen Monat. Die Steuererklärung ist somit am 31. August 2024 fällig. Auch das ist ein Samstag, sodass bis zum 2. September Zeit bleibt. Steuererklärung für 2024: Ab 2024 gelten für diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, wieder die regulären Abgabefristen. Die Steuererklärung kann dann bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden. Die Verlängerung der Abgabefristen gilt neben der Einkommensteuer auch für die Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuer.
Andere Fristen gelten allerdings für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Normalerweise ist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe, doch auch hier hat sich der Stichtag geändert. So ist die Steuererklärung für 2023 spätestens am 2. Juni 2025 fällig.