In der kalten Jahreszeit kann es schnell passieren, dass das Auto unter einer Schneedecke verschwindet und damit auch der Parkschein, das auf dem Armaturenbrett liegt. Doch was passiert, wenn der Parkschein nicht sichtbar ist? Droht ein Knöllchen? In diesem Ratgebervideo erfahren Sie, ob Sie sich bei Schneefall Sorgen machen sollten.
Was sagt die Rechtslage allgemein aus? Gemäß § 13 Abs. 1 StVO muss der Parkschein oder die Parkscheibe „am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein“. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 40 Euro.
Was passiert bei zugeschneiten Scheiben? Sollten die Daten aufgrund von Schnee oder Eis auf den Frontscheiben nicht lesbar sein, müsse man sich keine Sorgen um ein Bußgeld machen, versichert der ADAC. Autofahrer seien nicht verpflichtet, die Windschutzscheibe freizukratzen, um den Parkausweis oder die Parkscheibe wieder sichtbar zu machen. Sobald die Parkberechtigung ordnungsgemäß platziert ist, habe man seine Pflicht erfüllt und brauche das Auto während der Parkzeit nicht mehr zu überprüfen.