Dashcams können während der Fahrt die Umgebung oder den Verkehr aufzeichnen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir klären Sie auf. Viele Benutzer hoffen mit der Dashcam im Falle eines Unfalls ihre Unschuld beweisen zu können. Allerdings darf in Deutschland niemand gegen seinen Willen gefilmt werden.
Ebensowenig ist es erlaubt, Aufnahmen von Personen oder Kennzeichen ungefragt im Internet zu veröffentlichen. Daher ist es für Datenschützer wichtig, dass die Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Das bedeutet, dass die Daten nur dann gespeichert werden, wenn es zu einem Unfall oder einer Vollbremsung kommt. Wer Dashcams unzulässig verwendet, kann von den Datenschutzaufsichtsbehörden mit einem Bußgeld belegt werden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Aufzeichnungen einer Dashcam bei Unfällen als Beweismittel verwendet werden können. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung gegen den Datenschutz verstoße. Auch der ADAC forderte, dass zumindest kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Verkehr vor Gericht verwertbar sein sollen. Fremde zu filmen, um sie als „Hilfssheriff“ bei der Polizei anzuschwärzen ist jedoch verboten und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Gut zu wissen: Im Ausland gelten oft andere Bestimmungen bezüglich Dashcams. Informieren Sie sich, bevor Sie Ihre Fahrt antreten daher.
