Obwohl Besitzer ihren Hunden mit einem Spaziergang im Wald oder auf Feldwegen eine große Freude machen, sollte man hierbei vorsichtig sein und ein paar Regeln beachten. Denn es kommt immer wieder vor, dass Jäger Hunde oder Katzen schießen. Doch wann dürfen sie das? Grundsätzlich sind Jäger dazu verpflichtet, ihr Wild zu schützen, insbesondere vor wildernden Hunden und Katzen.
Zuerst einmal gilt: Nur der Jagdpächter darf Tiere erschießen, der Jagdbesitzer nicht. Doch auch so darf der Jäger nur in bestimmten Fällen auf ein Tier schießen. Erst muss er den Hunde- oder Katzenhalter ausfindig machen und das Ordnungsamt informieren. Zudem muss das Tier schon mehrfach gewildert haben. Hundebesitzer sind verpflichtet, ihren Hund vom Wildern abzuhalten, etwa, indem sie den Leinenzwang beachten und einhalten.
Um den Hund erschießen zu dürfen, muss er also frei laufend sein. Ein weiterer Grund, weshalb Jäger ein Haustier schießen dürfen ist, wenn die „Tötung aus Gründen des Tierschutzes“ erforderlich ist. Dies ist der Fall, sollte ein Hund oder eine Katze in einer Falle festgehalten werden, in der das Tier vermutlich verenden wird und durch den Schuss die Qualen reduziert werden. Hält sich eine Katze mindestens 200 oder 500 Meter, abhängig vom jeweiligen Bundesland, von ihrem Zuhause auf und wildert mehrfach, kann der Jäger sie erschießen.
