Viele Menschen machen sich im Supermarkt versehentlich strafbar oder verstoßen gegen geltende Verbote. Wir klären auf, was im Supermarkt erlaubt ist und was nicht. Gefundenes Geld einstecken: Geld, das man im Supermarkt findet, gehört dem Supermarkt und muss abgegeben werden. Ab zehn Euro muss man sogar das Fundbüro informieren.
Eigenen Einkaufsbeutel befüllen: Wer im Supermarkt Ware in die eigene Tasche steckt, macht sich strafbar. Da Mitarbeiter nicht wissen, ob man vorhat die Ware zu zahlen, kann einem Diebstahl vorgeworfen werden. Obst und Gemüse probieren: Wer Ware vor dem Bezahlen isst, macht sich des Diebstahls strafbar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Mit zu viel Kleingeld zahlen: Kleingeld, das man über Jahre gesammelt hat, bequem beim Einkaufen abgeben? Schlechte Idee. Tatsächlich müssen Kassierer nicht mehr als 50 einzelne Münzen annehmen.
Hamsterkäufe: In den meisten Supermärkten, werden Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben, um leere Regale durch Hamsterkäufe zu vermeiden. Verpackungen öffnen: Wenn man einen Karton oder eine Verpackung öffnet, um sich ein Bild vom Produkt zu machen, macht man sich genau genommen der Sachbeschädigung strafbar. Zu viel ausbezahltes Wechselgeld behalten: Wer zu viel Wechselgeld bekommt, ist zwar nicht verpflichtet, es selbst zurückzugeben. Wird man aber vom Kassierer angesprochen, muss man das Geld wieder zurückgeben.