Wer muss Pfandflaschen und -Dosen zurücknehmen? Auf nahezu alle Einwegflaschen und Einwegdosen wird mittlerweile Pfand bezogen. Dennoch ist die Rückgabe im Handel nicht immer einfach. Nicht alle Händler akzeptieren Einwegflaschen. Hier empfiehlt es sich, das Pfandgeld mit Verweis auf die Rechtslage nachdrücklich einzufordern.
Sofern das Pfandlogo erkennbar und die Verkaufsfläche größer als 200 Quadratmeter ist, sind Händler mit Pfandverpackungen im Sortiment verpflichtet, den Einwegpfand zurückzunehmen. Woher das Einwegprodukt stammt, spielt dabei keine Rolle. Sollte der Leergutautomat die Annahme verweigern, muss das Personal des Geschäfts die Verpackungen entgegennehmen. Für Mehrwegflaschen aus Glas oder PET gilt dies nicht. Haben Händler die Produkte nicht in ihrem Sortiment, dürfen sie die Annahme von Mehrwegflaschen verweigern.
Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbrauchern in Bezug auf das Einwegpfand hartnäckig zu bleiben. „Für jeden Einzelnen geht es beim Pfand oft nur um einige Cent oder wenige Euro, aber in Summe kassieren die Unternehmen auf diese Weise Jahr für Jahr einen hohen Millionenbetrag“, so Tristan Jorde. Bei Beschwerden über Rückgabeprobleme lässt sich bei der Verbraucherzentrale ein Musterbrief finden.